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   OLG Koblenz, 12.03.1987 - 14 W 175/87   

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https://dejure.org/1987,4792
OLG Koblenz, 12.03.1987 - 14 W 175/87 (https://dejure.org/1987,4792)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.03.1987 - 14 W 175/87 (https://dejure.org/1987,4792)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. März 1987 - 14 W 175/87 (https://dejure.org/1987,4792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    BGB-Gesellschaft; Streitverkündung; Gemeinsamer Rechtsanwalt; Erhöhungsgebühr

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 193
  • Rpfleger 1987, 477
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 30.10.1989 - 14 W 697/89

    Mehrvertretungzuschlag bei Gesamthandsforderung einer BGB -Gesellschaft

    Die Frage, ob ein Anwalt, der eine BGB -Gesellschaft vertritt, mehrere Auftraggeber hat, ist in der Rechtsprechung umstritten (zum Meinungsstand vergleiche OLG Koblenz, Beschluß vom 12. März 1987, Aktenzeichen - 14 W 175/87 - m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 11.08.1988 - 14 W 504/88

    Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung vin BGB -Gesellschaftern im Passivprozeß

    Der Senat hat in einem weiteren Beschluß (12. März 1987) - 14 W 175/87 = 9 O 81/83 LG Mainz - eine Erhöhungsgebühr gemäß § 6 Abs. 1 BRAGO in dem Falle anerkannt, in dem Architekten einer Architektengemeinschaft, die in der Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes betrieben wurde, in erster Linie als einzelne Streithelfer des Beklagten mit Streitverkündungen in den Rechtsstreit einbezogen worden waren.
  • OLG Koblenz, 06.07.1990 - 14 W 424/90
    Die Frage, ob ein Anwalt, der eine BGB-Gesellschaft vertritt, mehrere Auftraggeber hat, ist in der Rechtsprechung umstritten (zum Meinungsstand vergleiche OLG Koblenz, Beschluß vom 12. März 1987, Aktenzeichen - 14 W 175/87 -, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 06.06.1990 - 14 W 424/90

    Mehrvertretungzuschlag bei Gesamthandsforderung einer BGB -Gesellschaft

    Die Frage, ob ein Anwalt, der eine BGB -Gesellschaft vertritt, mehrere Auftraggeber hat, ist in der Rechtsprechung umstritten (zum Meinungsstand vergleiche OLG Koblenz, Beschluß vom 12. März 1987, Aktenzeichen - 14 W 175/87 -, m.w.N.).
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